21.03.2016 · Fachbeitrag · Bilanz
Anschaffungsnebenkosten bei Beteiligungs- erwerb sind meist aktivierungspflichtig
| Beratungs- und Due-Diligence-Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft entstehen, dürfen den Gewinn der GmbH nicht mindern. Sie sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Die Kosten stellen vielmehr zu aktivierende Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung vor. Etwas anderes gilt, wenn der Kauf scheitert. Dann sind die Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. |
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