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  • 23.12.2014 · Fachbeitrag · Bilanz

    Betriebsprüfer darf Ansammlungsrückstellung neu bewerten

    | Wird ein Miet- bzw. Pachtvertrag verlängert, ist eine Ansammlungsrückstellung neu zu bewerten, die der Pächter oder Mieter für eine Beseitigungsverpflichtung gebildet hatte, weil er ja jetzt länger Zeit hat, die Verpflichtung zu erfüllen. Diese – auf den ersten Blick recht unspektakuläre – BFH-Entscheidung liefert „Sprengstoff“ für künftige Betriebsprüfungen. |