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  • · Fachbeitrag · Bilanz

    Bilanzierungswahlrechte kennen ‒ und steuergestaltend ausüben

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Der Totalgewinn ist von der Aufnahme bis zur Beendigung einer Tätigkeit immer identisch ‒ unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Allerdings gibt es eine Vielzahl steuerlicher Wahlrechte, mit denen Sie aktiv und legal den Gewinn von einer Periode in eine andere Periode verschieben können. Der Vorteil: Durch den progressiven Einkommensteuersatz können so einfach Steuern gespart werden. Deshalb macht Sie SSP in einer Serie mit den praxisrelevantesten steuerlichen Wahlrechten vertraut. In Teil 1 erfahren Sie zunächst, welche Steuervorteile Wahlrechte effektiv bringen. |

    Das kennzeichnet Bilanzierungswahlrechte

    Bei der Aufstellung Ihrer Bilanz sind Sie durch HGB und EStG an feste Regeln gebunden. Aber es gibt Ausnahmen. Denn für bestimmte Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten stehen Ihnen für steuerliche Zwecke Bilanzierungswahlrechte ‒ auch Ansatzwahlrechte genannt ‒ zu. Diese ermöglichen es Ihnen, die Höhe des ausgewiesenen Gewinns aktiv zu beeinflussen.

     

    Indem Sie Wahlrechte ausüben, können Sie also den Gewinn einer Periode

          

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