· Nachricht · Bilanz
Bildung aktiver Rechnungsabgrenzung nicht immer notwendig?
| Müssen Sie für Aufwendungen für Maßnahmen, die über das Kalenderjahr hinausgehen, in der Bilanz auch dann einen ‒ gewinnerhöhenden ‒ aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden, wenn der jeweilige Aufwand den Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nicht übersteigt? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Baden-Württemberg hat in der Vorinstanz die unternehmerfreundliche Auffassung vertreten, dass es sich um sofort abziehbare Betriebsausgaben handelt. |
Im konkreten Fall stieß die Betriebsprüferin in einem Handwerksbetrieb auf folgende Ausgaben für Leistungen, die auch das nächste Wirtschaftsjahr betrafen:
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