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  • 26.07.2022 · Nachricht · Bilanzierung

    Ermittlung des betrieblichen Nutzungsumfangs nach § 7g EStG

    | Der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsumfangs nach § 7g EStG müssen Sie unterscheiden, ob Sie diesen für den Investitionsabzugsbetrag oder für die Sonderabschreibung ermitteln. Darauf hat das niedersächsische Landesamt für Steuern hingewiesen. |