· Fachbeitrag · Bilanzierung
Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen: BMF mit doppelter Rolle rückwärts
| Bei der Umsetzung der neuen BFH-Rechtsprechung zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen überschlagen sich die Ereignisse. Erst wurde eine Übergangsregelung für die Anwendung der neuen Regelungen bis zum 30. Juni 2016 in Aussicht gestellt. Jetzt hat das BMF aber eine doppelte Rolle rückwärts vollzogen und verlautbart, dass das fragwürdige BFH-Urteil nur in ganz wenigen Fällen angewendet werden wird. |
Um zu verdeutlichen, was bei Abschlagszahlungen zu beachten sein sollte, hier die Historie vom BFH-Urteil bis heute (Stand 18. März 2016):
1. BFH-Urteil zur Gewinnrealisierung
Der Gewinn eines Architekten oder Ingenieurs ist nach § 8 Abs. 2 HOAI 1996 nicht erst dann realisiert, wenn die Leistungen abgenommen oder eine Schlussrechnung erstellt woden ist, sondern bereits, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlungen entstanden ist (BFH, Urteil vom 14.5.2014, Az. VIII R 25/11, Abruf-Nr. 142955).
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