21.03.2016 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Teilwertabschreibung auf Beteiligungen besser nur in Handels- und nicht in Steuerbilanz
| Ist eine Kapitalgesellschaft an einer anderen verlustbringenden Kapitalgesellschaft beteiligt, kann in der Bilanz der Gesellschaft, die die Beteiligung hält, eine Teilwertabschreibung vorgenommen haben. Ist absehbar, dass in naher Zukunft mit einer Teilwertaufholung zu rechnen ist, sollte die Teilwertabschreibung nur in der Handelsbilanz, und nicht auch in der Steuerbilanz vorgenommen werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig