· Fachbeitrag · Buchführung
Kassen-Nachschau läuft nach BMF-Schreiben richtig an: SSP beantwortet offene Fragen
| Obwohl Betriebsprüfer schon seit dem 01.01.2018 das Recht haben, eine unangekündigte Kassen-Nachschau durchzuführen und die Kassendaten herauszufordern, läuft die neue Prüfungsmethode erst jetzt richtig an. Es bedurfte erst eines BMF-Schreibens, um die vielen offenen Fragen zu klären. Selbst das hat aber nicht komplett Licht ins Dunkel gebracht. |
Die Grundsätze zur Kassen-Nachschau
Die Grundsätze zur Kassen-Nachschau nach § 146b AO finden Sie im BMF-Schreiben vom 29.05.2018 (Az. IV A 4 ‒ S 0316/13/10005: 054, Abruf-Nr. 201981). Daneben existieren aber noch zahlreiche Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, die aber nur für den Amtsgebrauch bestimmt sind und nicht veröffentlicht werden.
4 offene Fragen und deren Antwort
SSP hat diese ausgewertet und darin Antworten zu 4 Fragen gefunden, die die Praktiker bewegen.
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