· Fachbeitrag · Buchführung
Wie gelangt Kontierungsvermerk auf elektronische Rechnung?
| Immer mehr Unternehmen setzen auf den Versand elektronischer Rechnungen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich jetzt dazu geäußert, wie der Rechnungsempfänger die - für den Vorsteuerabzug erforderliche - Kontierung auf die elektronische Rechnung bringt. |
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten, die die Belegfunktion erfüllen. Unter anderem sind das Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum. Um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden, muss die Rechnung so gespeichert werden, dass eine Änderung ausgeschlossen ist.
PRAXISHINWEIS | Um die erforderliche Kontierung auf den Buchungsbeleg zu bekommen, schlägt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) vor, die Kontierungsinformationen in einer extra Datei zu erfassen. Mit dieser Datei soll die elektronische Rechnung so verbunden werden, dass sie nicht mehr getrennt werden kann. Damit sind die Anforderungen an die GoBS erfüllt (BayLfSt, Verfügung vom 13.2.2012, Az. S 0316.1.1-5/1 St42). |