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  • 08.02.2016 · Fachbeitrag · Buchhaltung

    OFD rät bei Kassenführung zu „Zählprotokoll“

    | Betriebs- und Umsatzsteuerprüfer legen bei bargeldintensiven Betrieben ihren Fokus vor allem auf die Kassenaufzeichnungen. Um den Generalverdacht auszuräumen, Einnahmen fehlerhaft aufgezeichnet zu haben, empfiehlt die OFD Niedersachsen, Zählprotokolle aufzubewahren. |