· Fachbeitrag · Einkommensermittlung
Verluste bei Gesellschafter-Wechsel: So minimieren Sie den Verlustuntergang aus § 8c KStG
| Zu § 8c KStG gibt es neben dem eher dürftigen Gesetzestext noch zwei Entwürfe zu BMF-Schreiben, die regeln, ob und in welcher Höhe vorhandene Verluste einer Kapitalgesellschaft wegfallen, wenn der Gesellschafterbestand wechselt. Erfahren Sie nachfolgend alles zum Verlustabzug bei unterjährigem Anteilserwerb bzw. Gesellschafterwechsel. |
Der Verlustuntergang beim unterjährigen Anteilserwerb
Erwerben Sie einen mehr als 50-prozentigen Anteil an einer Kapitalgesellschaft, fallen die bis zum Beteiligungserwerb entstandenen Verluste ungenutzt weg (§ 8c Abs. 1 KStG). Probleme bereitet der unterjährige Beteiligungserwerb. Hier stellt sich die Frage, wie die nichtabziehbaren Verluste und die nach dem Anteilskauf entstandenen Verluste zu ermitteln sind.
Der zweite Entwurf eines BMF-Schreibens enthält dazu zwei Lösungsvorschläge (Entwurf eines BMF-Schreibens vom 15.4.2014, Az. IV C 2 - S 2745-a/09/10002:004, Textziffer 32).
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