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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Beteiligungsidentische Personengesellschaften: Buchwertübertragung ist nun gesetzlich geregelt

    | Werden Wirtschaftsgüter in Mitunternehmerschaften übertragen, regelt § 6 Abs. 5 S. 2 und 3 EStG die Fortführung zu Buchwerten. Keine Übertragung zu Buchwerten war bislang zwischen beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaften möglich. Das hat auch das BVerfG bemängelt ( Beschluss vom 28.11.2023, Az. 2 BvL 8/13, Abruf-Nr. 239894 ). Nun hat der Gesetzgeber die Übertragungsmöglichkeit im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024, Abruf-Nr. 243440 ) rückwirkend für alle offenen Fälle eingeführt . |

    Diese Buchwertüberragungen waren bislang möglich

    In Mitunternehmerschaften war die Übertragung von Wirtschaftsgütern zu Buchwerten bislang nur in folgenden Konstellationen zulässig:

     

    Überführung/Übertragung eines Wirtschaftsguts ...
    Buchwertfortführung nach

    ... aus Einzel-UN des Steuerzahlers A in ein SBV des A

     § 6 Abs. 1 S. 2 EStG

    ... aus SBV des Steuerzahlers A in ein Einzel-UN des A

     § 6 Abs. 1 S. 2 EStG

    ... aus SBV des Steuerzahlers A in ein anderes SBV des A

     § 6 Abs. 1 S. 2 EStG

    ... aus Einzel-UN des Steuerzahlers A in das GHV einer Mitunternehmerschaft

     § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG

    ... aus GHV einer Mitunternehmerschaft in das Einzel-UN des Steuerzahlers A

     § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG

    ... aus SBV des Steuerzahlers A in das GHV dieser oder einer anderen Mitunternehmerschaft, an der Steuerzahler A beteiligt ist

     § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 EStG

    ... aus GHV einer Mitunternehmerschaft, an der Steuerzahler A beteiligt ist, in das SBV von A bei dieser/einer anderen Mitunternehmerschaft

     § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 EStG

    ... aus SBV des Steuerzahlers A in das SBV des Steuerzahlers B bei derselben Mitunternehmerschaft

     § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 EStG