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  • 23.08.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Das Betriebsjubiläum und die Pauschalsteuer nach § 37b EStG

    | Laden Sie Geschäftspartner und Kunden zu Ihrem Firmenjubiläum ein, ermittelt das Finanzamt die Kosten je Teilnehmer, zieht davon die Bewirtungskosten ab und fordert, dass Sie auf den Restbetrag die Pauschalsteuer nach § 37b EStG entrichten. Das FG Sachsen hat die Finanzämter jetzt aber dazu verdonnert, für jeden auswärtigen Teilnehmer zu überprüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Pauschalsteuer vorliegen. |