Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    FG Köln: Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Abstriche waren freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG

    | Von Ärzten in Corona-Testzentren durchgeführte Nasen- oder Rachenabstriche waren zumindest in der Corona-Anfangsphase im Jahr 2020 freiberufliche Tätigkeiten. Die Einkünfte unterfallen danach § 18 EStG und nicht § 15 EStG (aus Gewerbebetrieb). Diese Auffassung vertritt das FG Köln (Urteil vom 24.04.2024, Az. 3 K 910/23, Abruf-Nr. 242987) . |