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  • 15.09.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Investitionsabzugsbetrag auf anderes Wirtschaftsgut übertragbar

    | Hat Ihr Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd geltend gemacht, fordert das Finanzamt die Steuervorteile zurück, wenn Sie die Investition innerhalb der nächsten drei Jahre nicht tätigen. Diese Steuernachzahlung können Sie aber verhindern, wenn Sie eine andere Investition getätigt haben und den Investitionsabzugsbetrag quasi darauf „umschreiben“. Das ist zumindest die Auffassung des FG Sachsen (Urteil vom 15.7.2014, Az. 6 K 824/14; Abruf-Nr. 142670 ). |