23.02.2018 · Nachricht · Einkommensteuer
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind Betriebseinnahme
| Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die dem Arbeitgeber gewährt werden, stellen zusätzliche Betriebseinnahmen dar und sind steuerpflichtig. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Das hat der BFH klargestellt. |
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