23.07.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer
| Gewährt ein Versorgungswerk oder eine Versorgungsanstalt ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten, unterliegt dieses nicht der Besteuerung. Diese Auffassung vertritt das FG Baden-Württemberg. |
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