11.06.2013 · Fachbeitrag · Fahrtkosten
Unternehmer mit einem Auftraggeber: Fahrtkosten voll absetzen
| Ein selbstständiger EDV-Administrator, der in einem Kalenderjahr einen einzigen Kunden hat, hat bei diesem in der Regel keine Betriebsstätte. Er kann Fahrtkosten zum Betrieb des Kunden in voller Höhe (also mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer) geltend machen und muss sich nicht auf die Entfernungspauschale beschränken. Das hat das FG Düsseldorf entschieden und damit die „Arbeitsstätten-Rechtsprechung“ des BFH zu Arbeitnehmern auf Unternehmer übertragen. |
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