07.06.2015 · Fachbeitrag · Familienverträge
Zinsloses Betriebsdarlehen an Ehegatten ist steuerlich ungünstig
| Auch ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, ist dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen. Ob diese – vom FG München vertretene und für Unternehmer ungünstige – Auffassung richtig ist, muss in Bälde der BFH entscheiden. |
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