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  • 01.03.2021 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Betreuung kranker Menschen: Diplomsozialarbeiter sind gewerblich tätig

    | Unterstützt eine Diplomsozialarbeiterin psychisch erkrankte Erwachsene sowie hilfebedürftige volljährige Personen bei ihrer allgemeinen Lebensführung und hilft sie ihnen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, ist sie gewerblich – und nicht freiberuflich – tätig. Ihre Einkünfte unterliegern damit auch der Gewerbesteuer. Das hat der BFH klargestellt. |