10.03.2015 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
BFH definiert Bagatellgrenze für Abfärbewirkung
| Bei einer Personengesellschaft aus Freiberuflern, die auch gewerbliche Einkünfte erzielt, färben diese gewerblichen Einkünfte dann nicht auf die freiberuflichen Einkünfte ab, mit der Folge, dass alle Einkünfte als gewerblich gelten, wenn die gewerblichen Einkünfte weniger als drei Prozent des Gesamtnettoumsatzes ausmachen und den Betrag von 24.500 Euro im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen. Mit dieser Aussage hat der BFH die Grenzen der sogenannten Abfärbewirkung neu definiert (BFH, Urteil 27.8.2014, Az. VIII R 6/12; Abruf-Nr. 174787 ). |
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