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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    BFH: In diesen Fällen liegt eine gewerbesteuerfreie Teilbetriebsveräußerung vor

    | Veräußert ein Unternehmer einen Teilbetrieb, unterliegt der Veräußerungsgewinn nicht der Gewerbesteuer. Solche Teilbetriebsveräußerungen sind folglich vom Finanzamt nicht gern gesehen. Es unterstellt in diesen Fällen dann, dass kein Teilbetrieb veräußert worden ist, sondern eine Veräußerung im Rahmen des laufenden Geschäftsbereichs stattgefunden hat. Eine – für den Kläger negative – BFH-Entscheidung lehrt, wie Sie solche Zweifelsfälle gewerbesteuergünstig steuern können. |