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  • 15.10.2021 · Nachricht · Gewerbesteuer

    FG Düsseldorf: Ein DJ kann ein Künstler sein

    | Ein DJ kann steuerlich als Künstler einzustufen sein und erzielt dann Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Das hat das FG Düsseldorf bei einem DJ entschieden, der bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenveranstaltungen sowie in Clubs aufgetreten war und mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart hatte, dass er weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen unterliegt. |