06.06.2023 · Nachricht · Gewerbesteuer
Keine erweiterte Kürzung für Reinigung in fremden Gebäuden
| Die Erbringung entgeltlicher Reinigungsleistungen in fremden Gebäuden stellt eine Tätigkeit dar, die die gewerbesteuerbefreiende Regelung zur „erweiterten Grundstückskürzung“ ausschließt. Das gilt auch dann, wenn die Reinigungsleistungen nur kostendeckend und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Das hat der BFH klargestellt. |
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