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  • 06.03.2019 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Kosten für Messestand: FG Düsseldorf verneint Hinzurechnung

    | Ein Unternehmen, das Fotovoltaikanlagen produziert, verkauft, auf die Dächer von Privathäusern montiert und aus Vertriebsgründen an Messen teilnimmt, muss das Entgelt für die Messestände nicht bei der Gewerbesteuer hinzurechnen. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf. |