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  • 19.08.2020 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Kosten für Messestand: FG Münster verneint Hinzurechnung

    | Ein produzierendes Unternehmen, das seine Produkte nicht im Direktvertrieb, sondern über ein stehendes Händlernetz verkauft, und aus Vertriebsgründen auch an Messen teilnimmt, muss das Entgelt für die Messestände nicht bei der Gewerbesteuer hinzurechnen. Diese Auffassung vertritt nun auch das FG Münster. |