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  • 23.06.2016 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Betriebs-Pkw: Kostendeckelung zielgerichtet vermeiden

    | Ermitteln Sie den Privatanteil für Ihren Betriebs-Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung und ist dieser Wert höher als die tatsächlichen Pkw-Kosten, wird der Privatanteil auf die tatsächlichen Kosten beschränkt. Unterm Strich hat sich der Pkw dann aber gar nicht gewinnmindernd ausgewirkt. Ein Ausnahme gilt, wenn Sie den Pkw zu weniger als 50 Prozent betrieblich nutzen. Dann können Sie einen Teil der Kosten steuersparend abziehen. |