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  • 21.10.2016 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Betriebsausgabenabzug einer Umsatzsteuerzahlung: FG Thüringen gibt dem Fiskus kontra

    | Sitzen Sie gerade an der Gewinnermittlung 2015 und ermitteln Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sollten Sie der Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung besondere Aufmerksamkeit schenken. Nach Auffassung der Finanzverwaltung führt diese Zahlung nämlich erst in der Gewinnermittlung 2016 zum Betriebsausgabenabzug. Das FG Thüringen hat aber nichts dagegen, wenn Sie die Zahlung schon als Betriebsausgabe des Jahres 2015 behandeln. |