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  • 25.01.2019 · Nachricht · Gewinnermittlung

    BVerfG: Sind maximal 50 Prozent der Kfz-Kosten zu besteuern?

    | Ein Unternehmer muss entweder ein Fahrtenbuch führen oder die Ein-Prozent-Regelung nutzen, wenn er den Betriebs-Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt. Er darf den – zu versteuernden – privaten Nutzungsanteil nicht mit pauschal 50 Prozent der tatsächlichen Pkw-Kosten ansetzen. Gegen diese unternehmerfeindliche Entscheidung des BFH hat der Unternehmer Verfassungsklage eingelegt. |

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