· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Fahrtkosten von Selbstständigen: Neue BFH-Urteile und neue Revisionsverfahren nutzen
| Wenn Sie einen Firmenwagen im Betriebsvermögen haben, sollten Sie alles tun, um den Betriebsausgabenabzug zu optimieren. SSP bringt Sie in punkto „Dreiecksfahrten“ und „Anwendung der 0,002-Prozent-Regelung“ auf neuesten Stand. |
BFH-Entscheidung zu Dreiecksfahrten
Besucht ein Unternehmer auf dem Weg in den Betrieb oder auf der Heimfahrt Kunden oder Geschäftspartner, ließ das Finanzamt die Fahrtkosten zum Kunden bislang in voller Höhe zum Abzug zu, gewährte dafür aber die Entfernungspauschale nur zur Hälfte - also mit 0,15 Euro pro Kilometer.
Der BFH hat jetzt aber klargestellt, dass es sich bei solchen Dreiecksfahrten primär um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb handelt. Für diese ist der Betriebsausgabenabzug auf 0,30 Euro je Entfernungskilometer begrenzt. Für die Mehrkilometer sind die tatsächlichen Kosten aber voll als Betriebsausgabe abzugsfähig (BFH, Urteil vom 19.5.2015, Az. VIII R 12/13, Abruf-Nr. 180737).
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