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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Investitionsabzugsbetrag in der GbR bleibt auch bei Investition durch Gesellschafter erhalten

    | Wird vom Gewinn der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft ein Investitionsabzugsbetrag abgezogen und wird die Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums nicht durch die Gesellschaft, sondern durch den Gesellschafter in der Sonderbilanz realisiert, ist das nach Ansicht der Finanzämter steuerschädlich. Das FG Baden-Württemberg hat diese fiskalische Sichtweise in Frage gestellt und den BFH angerufen. |

     

    Investitionsabzugsbetrag für Investition im Sonderbetriebsvermögen?

    Im Urteilsfall bestand die Personengesellschaft (GbR) aus einem Ehepaar, das zu 80 Prozent (Mann) bzw. 20 Prozent (Frau) beteiligt war. Die GbR plante Investitionen in Höhe von 110.000 Euro und machte dafür in ihrer Gesamthandsbilanz einen Investitionsabzugsbetrag von 44.000 Euro geltend. Die Investition erfolgte auch innerhalb von drei Jahren. Es investierte aber nicht die GbR, sondern der Gesellschafter. Die Wirtschaftsgüter wurden in einer Sonderbilanz aktiviert und abgeschrieben. In dieser Sonderbilanz erhöhte der Gesellschafter den Sonderbilanzgewinn um den Investitionsabzugsbetrag.

     

    Das Finanzamt stufte diese Investition im Sinn von § 7g Abs. 1 EStG als schädlich ein, weil die Investition in der Gesamthandsbilanz hätte erfolgen müssen. Der Sachbearbeiter berief sich auf ein BMF-Schreiben (vom 20.11.2013, Az. IV C 6 - S 2139-b/07/10002, Abruf-Nr. 133741; Tz. 2).