· Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Mit geleastem Betriebs-Pkw steuergünstig privat fahren: So setzen Sie das Modell in der BP durch
| Bei Unternehmern, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, ist ein Steuersparmodell besonders beliebt: Man least ein Betriebsfahrzeug, leistet eine hohe Sonderzahlung und ermittelt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung. Wegen der Kostendeckelung fällt der geldwerte Vorteil dann sehr niedrig aus. Die Finanzverwaltung will da jetzt aber nicht mehr mitspielen. Wappnen Sie sich deshalb für schwierige Diskussionen in der Betriebsprüfung. |
Das Steuersparmodell „Leasing von Betriebs-Pkw“
Ermitteln Sie den Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), gilt beim Betriebsausgabenabzug das Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2 EStG). Leasen Sie einen Betriebs-Pkw und leisten Sie vertragsgemäß eine Leasing-Sonderzahlung, dürfen Sie die Sonderzahlung im Jahr des Abflusses in voller Höhe als Betriebsausgaben verbuchen.
Sie ahnen es: So richtig in Schwung kommt das Steuersparmodell „Leasing-Fahrzeug“, wenn die Sonderzahlung sehr hoch und die Leasingraten sehr niedrig sind. Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung und sind gleichzeitig die Gesamtkosten sehr niedrig, greift nämlich die Kostendeckelung. Damit fahren Vier-Drei-Rechner privat sehr steuergünstig, wie das folgende Beispiel zeigt.
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