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  • 20.04.2017 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Selbstständig im Nebenberuf: So weisen Sie bei Verlusten die Gewinnerzielungsabsicht nach

    | Wenn Sie im Nebenberuf einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und damit in der Anfangsphase Verluste einfahren, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt die Verluste mit dem Argument „Liebhaberei“ nicht mehr anerkennen will. Ein Argument: Die Gewinnerzielungsabsicht sei allein dadurch schier unmöglich, weil Sie nur an Wochenenden, Feiertagen oder im Urlaub Umsätze erzielen könnten. Dem können Sie jetzt eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg entgegenhalten. |