24.01.2017 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung
Tagesmütter: Betriebsausgaben monatlich anders ermittelbar?
| Ein Leser fragt: Im Beitrag „Neue Spielregeln für die Gewinnermittlung selbstständiger Tagesmütter“ (SSP 1/2017, Seite 20) schreiben Sie, dass Tagesmütter als Betriebsausgaben entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen. Bei uns ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob man zwischen den beiden Ermittlungsarten monatlich wechseln kann? |
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