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  • 30.12.2021 · Nachricht · Gewinnermittlung

    Wechsel der Gewinnermittlung: Dreijährige Bindung zwingend?

    | Ein Leser fragt: In SSP 12/2021 wird auf den Seiten 27 bis 28 beschrieben, dass zur Umgehung von Nachteilen bei Zufluss der Corona-Soforthilfe im Jahr 2020 und Rückzahlung im Jahr 2021 für das Jahr 2020 von der Gewinnermittlung durch EÜR zur Bilanzierung gewechselt werden könnte. Im Jahr 2021 sollte dann ein (erneuter) Wechsel zur EÜR möglich sein. Steht diesem nicht eine dreijährige Bindungsfrist entgegen? |

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