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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · GmbH

    Auf rechtzeitige Verlustrealisierung nach § 17 EStG achten

    | Hält ein GmbH-Gesellschafter mindestens ein Prozent des Stammkapitals einer GmbH (in seinem Privatvermögen), kann er Veräußerungsverluste geltend machen. Das FG Köln hat jetzt klargestellt, dass die Verlustfeststellung bei einer GmbH, die sich in Insolvenz befindet, schon dann zu erfolgen hat, wenn der Umfang des Verlusts einigermaßen feststeht. Gefährlich ist es, mit der Verlustfeststellung zu warten, bis die GmbH liquidiert ist. |

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