· Fachbeitrag · GmbH
BFH: Nicht aufgeklärte Einnahmenverkürzung bei GmbH ist verdeckte Gewinnausschüttung
| Erkennt das Finanzamt, dass in einer GmbH nicht alle Betriebseinnahmen (Kasseneinnahmen) steuerlich erfasst wurden, kann es selbst dann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) unterstellen, wenn nicht geklärt werden kann, wer für die Einnahmenverkürzung verantwortlich ist. Das hat der BFH klargestellt. |
Streitfrage: Kürzung des Betriebsausgabenabzugs oder vGA?
Wurde bei einer GmbH festgestellt, dass nicht alle Kasseneinnahmen steuerlich erfasst wurden, hat es in der Praxis bislang zwei Lösungsansätze gegeben. Der Prüfer hat zunächst durch eine Nachkalkulation einen Zuschätzungsbetrag ermittelt. Dieser Betrag wurde dem zu versteuernden Einkommen der GmbH dann hinzugerechnet, und zwar
- entweder als nichtabziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG oder
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