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  • 18.11.2019 · Fachbeitrag · GmbH

    Nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung: BFH bestätigt Vertrauensschutz

    | GmbH-Gesellschafter, die für Verbindlichkeiten der GmbH in Haftung genommen werden oder der GmbH gegebene Darlehen nicht mehr zurückbekommen, können diese eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen dann noch als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung behandeln, wenn der Sachverhalt am 27.09.2017 bereits verwirklicht war. Das hat der BFH klargestellt und damit seine Vertrauensschutzregelung bekräftigt. |