· Fachbeitrag · GmbH
Notleidende Gesellschafterdarlehen: So werden Refinanzierungskosten steuerlich wirksam
| Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH auf ein an die GmbH ausgereichtes Darlehen gegen Besserungsschein, um Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der GmbH zu stärken, kann er Refinanzierungskosten nicht als Werbungskosten im Zusammenhang mit den früheren Zinseinkünften abziehen. Diese BFH-Entscheidung aus 2017 wird jetzt von der Finanzverwaltung angewendet. Erfahren Sie, wie GmbH-Gesellschafter entsprechende Finanzierungskosten doch noch steuermindernd geltend machen. |
Erläuterung anhand eines Beispielsfalls
Ein GmbH-Gesellschafter (Beteiligung 100 Prozent) nimmt privat ein Darlehen auf und reicht es an seine GmbH verzinslich aus. Die Zinsen betragen 3.000 Euro. Um die Eigenkapitalbildung und Ertragskraft der GmbH zu stärken, verzichtet der Gesellschafter gegen Besserungsschein sowohl auf die Zinsen als auch auf die Rückzahlung des Darlehens. Der Gesellschafter fragt sich, ob er die weiterhin anfallenden Refinanzierungskosten von 3.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend machen kann.
Die Lösung des BFH
Der BFH hat dazu Folgendes ausgesagt (BFH, Urteil vom 24.10.2017, Az. VIII R 19/16, Abruf-Nr. 205502; veröffentlicht im BStBl am 31.10.2018):
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