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  • 19.12.2017 · Nachricht · GmbH

    Teileinkünfteverfahren: Unwissenheit kann Ihnen zugute kommen

    | Als GmbH-Gesellschafter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Gewinnausschüttungen nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden. Was aber passiert, wenn Sie den Antrag aus Unwissenheit nicht gestellt haben? Dann bekommen Sie eine Wiedereinsetzung in die Antragsfrist, so die erfreuliche Ansicht des BFH. |