19.12.2018 · Nachricht · GmbH
Zahlung in Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten
| Leistet der Gesellschafter einer GmbH, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Das hat der BFH entschieden. |
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