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  • 02.07.2021 · Nachricht · Investitionsabzugsbetrag

    Investitionsfrist wird durch KöMoG nochmals verlängert

    | Die Corona-Krise hat viele Investitionspläne über den Haufen geworfen. Um Rückgängigmachungen von Investitionsabzugsbeträgen zu vermeiden und die Liquidität der Unternehmen zu stärken, hat der Gesetzgeber deshalb die Investitionsabzugsfristen verlängert. Zunächst um ein Jahr und jetzt – durch das „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG) – um ein weiteres Jahr. SSP verschafft Ihnen den „Investitionsfristen-Überblick“. |