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  • 23.08.2016 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

    Nachträglicher Investitionsabzugsbetrag: BFH erlaubt Kompensation von BP-Mehrergebnissen

    | Deutet sich für Ihr Unternehmen am Ende einer Betriebsprüfung (BP) an, dass der Gewinn erhöht und Steuernachzahlungen fällig werden, sollten Sie einen Blick in die „BP-nahe“ Zukunft werfen. Haben Sie innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Jahr des Prüfungszeitraums ins bewegliche Anlagevermögen investiert und bestand schon im Prüfungszeitraum eine (vage) Investitionsabsicht, können Sie einen Investitionsabzugsbetrag beantragen und das Mehrergebnis aus der BP so kompensieren. |