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  • 06.04.2017 · Nachricht · Kapitalvermögen

    GmbH-Darlehen: Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung

    | Erhält der GmbH-Gesellschafter für ein Darlehen von der GmbH Zinsen, muss er diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, wenn er an der GmbH zu mindestens zehn Prozent beteiligt ist. Das gilt nach Auffassung des BFH aber nicht für „mittelbare“ Beteiligungen. Hier greift die 25-prozentige Abgeltungsteuer auch dann, wenn der Gesellschafter mit über zehn Prozent beteiligt ist. |