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  • 16.07.2024 · Downloads allgemein · Downloads · Unternehmer

    Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2024

    Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, können die höheren Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags steuerfrei abgelten. Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.07.2024 aktualisiert.