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  • 22.09.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    Firmenwagen: Steuerrisiko für Leasingsonderzahlung kennen

    | Ermitteln Sie den Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, dürfen Sie die Leasingsonderzahlung für den Firmenwagen im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Doch Vorsicht! Wird der Firmenwagen irgendwann weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt, kürzt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug für die Leasingsonderzahlung rückwirkend. Auf dieses – in der Praxis unbekannte – Steuerrisiko hat die OFD Nordrhein-Westfalen hingewiesen. |