· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Neues zum Thema „Bruttolistenpreis und Ein-Prozent-Regelung“
| Der Bruttolistenpreis ist die richtige Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung. Er darf nicht um die am Markt üblichen Rabatte gemindert werden, entschied der 12. Senat des FG Niedersachsen. |
WICHTIG | Vor dem 9. Senat des FG Niedersachsen ist ein weiteres Verfahren anhängig, in dem es um die gleiche Frage geht (Az: 9 K 394/10). In diesem Verfahren fand am 14. September 2011 die mündliche Verhandlung statt. Damit bleibt die Chance bestehen, dass der 9. Senat anders entscheidet oder zumindest die Revision zum BFH zulässt. Der 12. Senat hatte die Revision nicht zugelassen (Urteil vom 29.3.2011, Az: 12 K 345/10; Abruf-Nr. 112842).
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 6 | ID 29319280