Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Gesellschaftern: Diese Urteile sollten Sie kennen

    | Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer Kapitalgesellschaft gibt es viele Zweifelsfragen. Einige dieser Zweifelsfragen sind nun gerichtlich geklärt. SSP stellt Ihnen die interessantesten Urteile vor. Sie lernen neue Gestaltungsmodelle kennen und werden für Sachverhalte sensibilisiert, bei den bisher nicht erkannte Steuerrisiken drohen. |

    Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablöse kein Lohn

    Der Verkauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils scheitert oft daran, dass der Käufer die Pensionszusage, die dem Altgesellschafter erteilt worden war, nicht übernehmen möchte. Ein Ausweg besteht hier darin, die Pensionszusage auf eine andere Gesellschaft (B-GmbH) zu übertragen und dafür eine Ablösezahlung zu vereinbaren. Die Finanzverwaltung war bisher der Ansicht, dass dem Altgesellschafter mit der Zahlung des Ablösebetrags von der A-GmbH auf die B-GmbH Arbeitslohn zugeflossen ist, den er sofort wie Arbeitslohn versteuern muss.

     

    Dieses Risiko hat der BFH jetzt beseitigt: Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösebetrags, führt das nicht dazu, dass dem versorgungsberechtigten (Ex-)Gesellschafter-Geschäftsführer Arbeitslohn zufließt. Voraussetzung ist jedoch, dass ihm kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag an sich auszahlen zu lassen (BFH, Urteil vom 18.08.2016, Az. VI R 18/13, Abruf-Nr. 189767).