22.09.2016 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer
Spektakuläres Urteil zum fehlerhaften Einlagekonto
| Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto fließen dem Gesellschafter einer GmbH oder einer AG grundsätzlich steuerfrei zu. In der Praxis passieren bei der Feststellung der Höhe des Einlagekontos viele Fehler. Bemerkt der Steuerberater oder gesetzliche Vertreter der GmbH den Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, lehnen die Finanzämter eine Berichtigung des fehlerhaften Steuerbescheids meist ab. Das könnte sich dank einer Entscheidung des FG Köln jetzt aber ändern. |
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