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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Zwei positive Meldungen zur verdeckten Gewinnausschüttung

    | Gesellschafter einer GmbH leben gefährlich. Kommen Sachbearbeiter oder Betriebsprüfer zum Ergebnis, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt, muss der Gesellschafter in Höhe dieser vGA Kapitalerträge versteuern. Entwarnung gibt es aktuell aber bei den Themen „Umsatztantieme“ und „Risikogeschäfte der GmbH“. |